Die Rückgabe von gekauften Produkten ist für jeden Einzelhändler, egal wie groß oder klein und egal in welchem Segment, ein ganz heikles Thema. Natürlich kann es passieren, dass einem ein Geschenk nicht gefällt und der Käufer es gern umtauschen möchte. Natürlich kann es passieren, dass zwei Eltern parallel das Gleiche kaufen und man nun eines gern wieder zurück geben möchte. Das ist menschlich verständlich.
Aber es gibt auf der anderen Seite auch noch den Händler. Er geht ein Risiko ein, in dem er Produkte einkauft, die er dann wieder verkaufen möchte. Alles was in seinem Laden steht, ist meist komplett sein Eigentum. Er musste es ersteinmal kaufen. Das vergessen nur allzu viele Kunden. Wird er die Ware nicht los, ist er pleite und kann das Geschäft schließen. Natürlich wird ein guter Händler risikobewusst einkaufen. Und er sollte seinen Markt wenigstens einigermaßen kennen.
Zurück zum Umtausch. Die Rede ist hier übrigens nicht von Fabrikationsfehlern und offensichtlichen Mängeln. Die werden natürlich erstattet und dem Hersteller in Rechnung gestellt. Etwas anderes ist es, wenn man das Gekaufte nutzt, das Kind also mit gespielt hat oder auch nur den Karton aufgerissen hat. In dem Moment ist es für den Händler nicht mehr wiederverkaufbar. Und er nimmt es im Normalfall nicht zurück. Kunden kommen dann gern mit dem Argument “Kulanz”. Kulanz ist etwas sehr schönes – für den Kunden. Für den Händler ist es ein gefährliches Nullgeschäft. Denn die benutzte, zurückgegebene Ware kann er in den Müll schmeißen. Er hatte sie aber eingekauft. Also macht er damit einen ganz direkten Verlust. Das ist vielen Kundinnen und Kunden nicht bewusst.
Wir sind sehr gern kulant zu unseren Kunden, vor allem denen, die regelmäßig zu uns kommen. Dennoch weisen wir immer darauf hin, dass die zurückgebrachten Dinge bitte wirklich unbenutzt und somit auch unbeschädigt sind. Umgetauscht wird wie überall nur gegen Vorlage des Kassenbons. Und (!) – wir tauschen nur gegen einen Gutschein um. Es wird kein Bargeld zurück gegeben. Zum einen hat das steuerliche Gründe. Zum anderen müssen wir vermeiden, eine Ausleihstation zu werden. Es gibt immer mal wieder Kundinnen, die versuchen uns als Leihstation zu nutzen. Kaufen, zwei Wochen mit spielen, zurück bringen und Geld zurück fordern. Das ist die absolute Ausnahme, kam aber schon vor. Sie beißen da bei uns auf Granit. Und versuchen es nicht ein zweites Mal.
Wie es auch anders gehen kann, zeigt das aktuelle Mediamarkt-Beispiel, die sich gerade arg in die Nesseln gesetzt haben, mit ihrer “Geld zurück Garantie”. Im “Informelles-Blog” ist Folgendes nachzulesen:
Wer in den letzten 2 Wochen bei Media-Markt einkauft hat, konnte mit etwas Glück die Ware kostenlos bekommen. Möglich machte es eine Werbeaktion des Elektronik-Marktes.
Funktioniert hat die Aktion so: Jeder Kassenbon enthält eine eindeutige Endziffer zwischen 0 bis 9. Jeden Tag nach Geschäftsschluß loste Media-Markt eine Endziffer aus und gab diese auf seiner Homepage und über eine Service-Hotline bekannt. Stimmte die Endziffer auf dem Kassenbon mit der gezogenen Zahl überein, konnte der Kunde mit dem Kassenbon zu einer Media-Markt-Filiale gehen und sich den Geldbetrag des Kassenbons wieder auszahlen lassen. Damit bekam der Kunde die Ware praktisch umsonst.
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So weit so gut. Vorallem für den Umsatz von Media-Markt, dachten zumindest deren Werbestrategen. Man ging offenbar davon aus, daß manche Kunden durch den mehrfachen Kauf eines Artikels auf unterschiedlichen Kassenbons versuchen werden, in den Genuß des Glücksspielgewinns zu kommen. Denn wer zehnmal den gleichen Artikel kauft, bekommt einen davon auf jeden Fall umsonst.
So dachten die Media-Markt-Manager und freuten sich schon über leere Lager und einen riesen Umsatz. Daß das Ganze so aber keinen Sinn macht, übersahen die Strategen geflissentlich. Denn wer kauft sich schon ernsthaft 10 Fernseher, um dann einen davon geschenkt zu bekommen? In der Summe würde man trotzdem draufzahlen.
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Doch die Media-Markt-Strategen haben die Rechung ohne ihre Kunden gemacht, denn diese werden dem Werbeslogan “Ich bin doch nicht blöd” voll gerecht. So kauften viele Kunden sehr wohl 10 Fernseher und bekamen einen davon durch die Aktion auf jeden Fall geschenkt.
Und die anderen neun? Die gaben sie einfach zurück, denn das erlauben die Geschäftsbedingungen von Media-Markt eindeutig.
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In einigen Filialen nehmen die Rückgaben inzwischen solche Ausmaße an, daß Ware, die im Aktionszeitraum vom 02.-09. Januar verkauft wurde, nur noch gegen Warengutscheine zurückgenommen wird. Nach Ansicht der Media-Markt-Zentrale dürfe der Kunde zwar 14 Tage lang seine Ware zurückgeben, ein Anrecht auf Bargeld habe er aber nicht.
Ja – so kann es gehen, wenn man dem Kunden jahrelang suggeriert, es wäre selbstverständlich, dass er Bargeld zurück erhält. So ist es halt nicht. Gekauft ist gekauft. Auch wenn man sch mal geirrt hat. Und Kulanz kann schnell dazu führen, dass man in die roten Zahlen rutscht. Das ist sicherlich nicht mit einem Einzelfall getan. Aber die Summe macht das zu einem möglichen wirtschaftlichen Fiasko.
Darum sind wir super gern kulant zu unseren Kunden und nehmen unbenutzte Ware gegen Vorlage des Kassenbons zurück im Tausch gegen einen Gutschein für unseren Zwergen-Saloon. Wir denken, das ist eine faire Lösung und für uns wirtschaftlich in einem verträglichen Rahmen. Und fast alle Kunden haben dafür auch absolutes Verständnis. Wir machen es nicht wie Mediamarkt. Wir sagen klar und deutlich was geht und was auch nicht geht.
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